Jörg Briefhüllen
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FAQ
Postalische Vorgaben
Infopost und Kataloge national
1. Freimachungsvermerk
Der Freimachungsvermerk wird in der rechten oberen Ecke der Aufschriftseite angebracht. Wählen Sie einen Vermerk in beliebiger Farbe nach folgenden Mustern:
Herstellung dieses Vermerks in einem Verfahren Ihrer Wahl (zum Beispiel Vervielfältigung, Computer).
Mindestmaße: 3,5 x 1,8 Zentimeter.
Für diesen Freimachungsvermerk sind die
Maße 4,4 x 2,2 Zentimeter vorgegeben.

Es ist erforderlich, dass Sie im Freimachungsvermerk die Annahmestelle, bei der Sie die Sendungen später einliefern (mit Postleitzahl der Hausanschrift sowie gegebenenfalls mit Betriebskennzahl, zum Beispiel 50733 Köln 60), bezeichnen. Ausnahmsweise kann auch bei einer anderen Annahmestelle eingeliefert werden, wenn die Einlieferung dort grundsätzlich möglich ist.
Bei Sendungen ohne Umhüllung ist der Freimachungsvermerk in der Nähe der Anschrift oben rechts mindestens 2,0 x 1,0 Zentimeter groß.
Die alten Freimachungsvermerke können weiterhin benutzt werden.
Übrigens : Mit dem Zusatz "Deutschland" oder "Allemagne" unterhalb der Einlieferungsstelle ist der Freimachungsvermerk auch für Infopost und Kataloge ins Ausland geeignet.
2. Freimachungsvermerk (ZL)
(ZL = Zusatzleistung) 
Die Freimachung Ihrer Sendungen mittels Freimachungsvermerk (ZL) ist eine auf die Infopost zugeschnittene Alternative zur DV-Freimachung. Die Nutzung des Freimachungsvermerks (ZL) ist nicht genehmigungspflichtig. Es gelten die Maße wie beim Freimachungsvermerk.
Für die Nutzung des Freimachungsvermerks (ZL) gewähren wir Ihnen eine Entgeltermäßigung in Höhe von 1 Prozent auf das Bruttoentgelt, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Je Einlieferung, auch bei Teileinlieferung, werden mindestens 4.000 Sendungen eingeliefert. Die Aufzahlung von zur Mindestmenge fehlenden Sendungen ist nicht möglich.
- Die Sendungen werden oberhalb der Anschrift - in einer gesonderten Zeile - nach auf- oder absteigender Reihenfolge der Postleitzahl fortlaufend nummeriert. Die jeweils erste der fortlaufenden Nummern (Startnummer) einer Einlieferung ist auf der Einlieferungsliste in dem hierfür vorgesehenen Feld einzutragen.
- Jede Einlieferung wird mit einem den Vorgaben im "Handbuch Einlieferungsdatensatz" übereinstimmenden Einlieferungsdatensatz (EDS) der Datenaustauschzentrale (DAZ) Mannheim 48 Stunden (Sonn- und Feiertage zählen bei der Berechnung nicht mit) vorher angemeldet. Die Nummer des EDS ist ebenfalls oberhalb der Anschrift anzubringen.
- Zusätzlich zur Einlieferungsliste ist bei der Einlieferung ein Versandplan vorzulegen.
3. Freistempelung und DV-Freimachung
(nach Vereinbarung mit der Deutschen Post SG)
Wenn Sie eine zugelassene Freistempelmaschine verwenden oder am DV-Freimachungsverfahren teilnehmen, können Sie Ihre Sendungen nach den folgenden Mustern freistempeln:
Maschinenfreistempelabdruck mit Produktbezeichnung (imTagesstempelabdruck darf die Tagesangabe fehlen).

Maschinenfreistempelabdruck mit Vermerk "Entgelt bezahlt"
(im Tagesstempelabdruck darf die Tagesangabe fehlen).

DV-Freistempelabdruck
(im Entgeltstempelabdruck darf die Tagesangabe fehlen).
4. Absenderstempelung 
Mit Briefmarken freigemachte Sendungen wirken noch persönlicher. Voraussetzung ist, dass Sie mit uns die Absenderstempelung vereinbaren. Die Absenderstempelmaschine wird von Ihnen gekauft und von uns zugelassen. Die Briefmarken werden dann nach untenstehendem Muster entwertet.
Bitte liefern Sie diese Sendungen bei der im Tagesstempel angegebenen Postfiliale ein. Ausnahmsweise ist auch die Einlieferung bei einer anderen Postfiliale möglich, zum Beispiel wenn Sie Ihre Sendungen durch einen auswärtigen Beauftragten herstellen und einliefern lassen.
Setzen Sie bitte das Entgelt aus mehreren vorrätigen Werten zusammen, wenn die passende Briefmarke nicht zur Verfügung steht. Die Differenzbeträge ersetzen wir Ihnen bis zur nächstmöglichen Wertstufe, die mit bis zu zwei Briefmarken erreicht werden kann.
Umhüllungen, die mit Freimachungsvermerk oder - bei anderen Freimachungsarten - mit dem Zusatz "Entgelt bezahlt" versehen sind, können Sie nur für Infopost , Katalog oder Infobrief verwenden.
Im Tagesstempelabdruck (schwarz) darf die Tagesangabe fehlen; "Entgelt bezahlt" ersetzt die Bezeichnung "Infopost" bzw. "Katalog".

